Transportschäden
Erfahren Sie, wie Sie bei beschädigter oder verlorener Ware vorgehen sollten.
Wurde Ihre Ware beschädigt oder ist in Verlust geraten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Äußerlich erkennbare Schäden an Ware / Verpackung und Verluste sind sofort bei Anlieferung detailliert zu notieren. Dies kann auf den Handscannern oder auf dem Lieferschein erfolgen.
- Abschreibungen auf dem Lieferschein sind ebenfalls durch das zustellende Fahrpersonal schriftlich zu bestätigen.
- Im Falle eines verdeckten Schadens muss DB Schenker unverzüglich, spätestens binnen sieben Tagen, schriftlich darüber informiert werden.
Schadenersatzforderungen geltend machen
Alle Schadenersatzforderungen sind schriftlich in Form einer Schadenrechnung geltend zu machen und müssen einen Forderungsbetrag enthalten.
Denken Sie daran, die folgenden Dokumente mit einzureichen:
- Warenwertnachweis (z.B. Einkaufs- oder Handelsrechnung)
- Aussagekräftige Fotos der beschädigten / in Verlust geratenen Sendung
- Gewicht der beschädigten / in Verlust geratenen Verpackungseinheit
Damit wir den Vorgang bei uns zuordnen können, notieren Sie bitte ebenfalls die Frachtbrief-, STT- oder unsere Schadennummer in Ihrer Schadenrechnung.
Ihre Schadenrechnung sollte ebenfalls eine Zahlungsreferenz und die Bankdaten enthalten.
Da ein Schadenvorgang im Sinne des § 1 UstG kein Prozess ist, in dem ein Mehrwert geschaffen wird, bitten wir Sie, Ihre Schadenersatzforderung ohne Mehrwertsteuer zu erstellen.
Transportversicherung über DB SCHENKER connect (spot bookings)
Sie haben eine Transportversicherung über DB SCHENKER connect (spot bookings) eingedeckt?
Dann melden Sie Ihre Schadenersatzforderung bitte direkt in DB SCHENKER connect. Ihr Vorgang wird im Anschluss von unserer Versicherung geprüft.
Über folgenden Link gelangen Sie zu einer Anleitung:
eClaims
Ab sofort können Sie Ihre Schadenersatzforderung auch online mit oder ohne Registrierung einreichen.
Für eine Registrierung in eClaims kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Geschäftsstelle.
Ohne Registrierung weiter: Öffentlicher eClaims Zugang