Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Was ist das Ziel dieses Gesetzes? Der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt, welche bereits ein fester Bestandteil unserer ESG-Strategie und unserer Verhaltenskodizes sind.
Informationen für unsere Lieferant:innen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen zu einer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung sowie zur Errichtung eines Risikomanagements. Das von der Bundesregierung im Jahr 2021 verabschiedete Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Es wird vorausgesetzt, dass wir als DB Schenker das Gesetz sowohl als hundertprozentige Tochter der DB als auch als selbst verpflichtetes Unternehmen Schenker umsetzen. Da wir unseren Hauptsitz in Deutschland haben und als gesamtes Unternehmen mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen, haben wir als DB Schenker eine eigenständige Verpflichtung, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.
Das Gesetz zielt auf den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt ab. Wussten Sie, dass auch die weltweiten Tochtergesellschaften von DB Schenker das Gesetz einhalten müssen? Da DB Schenker seinen Hauptsitz in Deutschland hat, hat dieses deutsche Gesetz auch globale Auswirkungen. Das bedeutet, dass alle unsere internationalen Standorte das Gesetz einhalten müssen, was sich auf alle unsere Lieferanten weltweit auswirken wird. Wir müssen Menschenrechtsfragen und Umweltrisiken in unseren Betriebsabläufen und Lieferketten identifizieren und angehen, damit wir gemeinsam die Welt zu einem besseren Ort machen können.
Was bedeutet das für unsere Lieferant:innen?
Weiterhin werden wir die Kooperation mit unseren Lieferant:innen forcieren, um einen guten Informationsaustausch zu gewährleisten. Dabei soll sichergestellt werden, dass unsere Lieferant:innen über die Auswirkungen des Gesetzes informiert sind.
Gerne informieren wir Sie auf unserer Website dbschenker.com/de über Neugikeiten und Antworten zu den FAQ.
Themenschwerpunkte bei den Aktualisierungen werden folgende sein:
- Kommunikation unserer Erwartungen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltthemen, z. B. durch unsere Vertragsunterlagen und unsere Grundsatzerklärung
- Aktive Zusammenarbeit mit unseren Lieferant:innen, um identifizierte Risiken auf Basis eines kooperativen Lösungsansatzes einzugehen.
Schenker AG 2023 LkSG Report
Wir berichten dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten nach dem LkSG. Der entsprechende Bericht für das Geschäftsjahr 2023 kann über den folgenden Link heruntergeladen werden.
Schenker AG Sorgfaltspflichtgesetz (LkSG) Bericht 2023
Grundsatzerklärung der Schenker AG zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht
Transparenz und Offenheit zu Menschenrechts- und Umweltthemen, auch in Bezug auf unsere Erwartungen an unsere Geschäftspartner:innen, sind uns bei DB Schenker wichtig.
Grundsatzerklärung der Schenker AG zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht 2024
Grundsatzerklärung der Schenker AG zur Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte und Umwelt 2023
In unserer Grundsatzerklärung bestätigen wir:
- unser Bekenntnis zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung;
- die Verfahren, mit denen wir unseren Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nachkommen;
- die Menschenrechts- und Umweltthemen, die für uns besonders relevant sind, einschließlich derer, die wir auf der Grundlage unserer Risikoanalyse als vorrangig identifiziert haben, und:
- unsere Erwartungen an uns selbst und an unsere Geschäftspartner:innen.
Wir laden Sie als unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner ein, sich mit dem Inhalt dieser Erklärung vertraut zu machen, um ein gegenseitiges Verständnis und Engagement für die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren zu gewährleisten.
Beschwerdeverfahren
Wir bei DB Schenker übernehmen Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland wie auch in weiteren Ländern. Als Grundlage einer verlässlichen Partnerschaft erwarten wir auch von unseren Lieferantinnen und Lieferanten einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt.
- Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber den Rahmen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Als Teil der Deutschen Bahn halten wir uns an die Vorgaben des LkSG.
- Um sicherzustellen, dass sowohl unser eigener Geschäftsbetrieb als auch unsere Lieferketten gesetzeskonform sind, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Beschwerden und Hinweise auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Verstöße können über den unten stehenden Link der Deutschen Bahn gemeldet werden.
Der Zugang zum Beschwerdeverfahren erfolgt über LkSG: Nachhaltige Lieferketten bei der Deutschen Bahn (deutschebahn.com).