Transportversicherung
Die Transportversicherung sorgt für Sicherheit
Wir legen großen Wert auf Schadensprävention, um sicherzustellen, dass Ihre Güter sicher von A nach B gelangen. Manchmal können sie jedoch beschädigt werden, gestohlen werden oder durch Ereignisse verloren gehen, die außerhalb Ihrer oder unserer Kontrolle liegen – hier kommt die DB Schenker Transportversicherung ins Spiel.
Wir können schnell und einfach eine Versicherung für Ihre Sendungen in den meisten Teilen der Welt abschließen. So sind Ihre Güter gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung versichert, während sie sich in unserer Obhut befinden.
Was ist versichert?
Unsere Transportversicherung deckt alle Risiken ab. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass jedes nicht ausdrücklich ausgeschlossene Risiko versichert ist. Einige Beispiele zu Situationen, bei denen Ihre Güter von der Versicherung abgedeckt sind:
- Verlust oder Beschädigung von Gütern während des Verladens auf oder von einem Transportmittel oder während des Umladens auf oder von einem Transportmittel
- Feuer, Blitzschlag, Explosionen und andere Naturkatastrophen
- Aufprall oder Absturz eines Flugobjekts oder von Teilen davon, einschliesslich seiner Fracht
Was ist nicht versichert?
Wie bei jeder Versicherungspolice sind bestimmte Risiken und Umstände von der Deckung ausgeschlossen. Zum Beispiel:
- Unsachgemäße und unzureichende Verpackung oder falsche Lagerung, sofern die oder der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat
- Normale Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen
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Bernhard Frenz
Risk Management Switzerland
Häufig gestellte Fragen
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Der Versicherungsschutz wird von Lager zu Lager gewährt und beginnt in dem Moment, in dem die Waren zum sofortigen Transport vom Lagerort entfernt werden.
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Der Versicherer übernimmt auch allgemeine Durchschnittsbeiträge, z. B. im Falle eines auf Grund gelaufenen Schiffes in einem grossen Hafenkanal, für den die Frachtbeteiligten die Kosten teilen.
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Je nach den Bedingungen und Umständen sind einige Verpflichtungen einzuhalten. Einige sind hier aufgelistet:
- Sofortige Prämienzahlung bei Abschluss des Versicherungsvertrags
- Schriftliche oder telefonische Benachrichtigung des Versicherers (DB Schenker und von uns an den Versicherer) über die Transporte vor Beginn des Risikos
- Wurde keinem bestimmten Transportmittel zur Beförderung der Güter zugestimmt, so hat die Kundin oder der Kunde – soweit sie oder er auf die Wahl des Transportmittels Einfluss nehmen kann – Transportmittel einzusetzen, welche zum Verstauen und Transportieren der Güter geeignet sind
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Wenn ein Carrier für den Verlust oder die Beschädigung verantwortlich gemacht wird, wird er gemäß den Standard-Bedingungen zur Rechenschaft gezogen. Diese beziehen sich auf die lokale Gesetzgebung und internationale Konventionen wie CMR, CIM oder Montraler Übereinkommen, abhängig von der Transportart und den Vereinbarungen zwischen dem Carrier und dem Versender. Auf der Grundlage der Konventionen und/oder Vereinbarungen kann eine Haftungsbeschränkung angewendet werden, welche dazu führen kann, dass die Kundin oder der Kunde nur einen Teil der Entschädigung erhält. Wird der Carrier nicht haftbar gemacht, kann er möglicherweise sogar vollständig von der Haftung befreit werden.
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Um Ihnen den bestmöglichen Transportversicherungsschutz anzubieten, arbeiten wir mit weltweit führenden Unternehmen wie AXA XL zusammen.
Unsere Broschüre zur Transportversicherung
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Ob und warum Sie unsere Transportversicherung abschließen sollten
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