Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Was ist das Ziel dieses Gesetzes? Der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt, welche bereits ein fester Bestandteil unserer ESG-Strategie und unserer Verhaltenskodizes sind.
Informationen für unsere Lieferant:innen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen zu einer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung sowie zur Errichtung eines Risikomanagements. Das von der Bundesregierung im Jahr 2021 verabschiedete Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Es wird vorausgesetzt, dass wir als DB Schenker das Gesetz sowohl als hundertprozentige Tochter der DB als auch als selbst verpflichtetes Unternehmen Schenker umsetzen. Da wir unseren Hauptsitz in Deutschland haben und als gesamtes Unternehmen mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen, haben wir als DB Schenker eine eigenständige Verpflichtung, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.
Das Gesetz zielt auf den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt ab. Wussten Sie, dass auch die weltweiten Tochtergesellschaften von DB Schenker das Gesetz einhalten müssen? Da DB Schenker seinen Hauptsitz in Deutschland hat, hat dieses deutsche Gesetz auch globale Auswirkungen. Das bedeutet, dass alle unsere internationalen Standorte das Gesetz einhalten müssen, was sich auf alle unsere Lieferanten weltweit auswirken wird. Wir müssen Menschenrechtsfragen und Umweltrisiken in unseren Betriebsabläufen und Lieferketten identifizieren und angehen, damit wir gemeinsam die Welt zu einem besseren Ort machen können.
Das Gesetz erfordert die folgenden Maßnahmen:
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Interne und externe Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung, die unsere Menschenrechts- und Umweltrisiken, unsere Prioritäten und die Art und Weise, wie wir sie in Zukunft bewältigen wollen, enthält.
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Erkennen, wenn wir Gefahr laufen, zu Menschenrechts- oder Umweltverletzungen beizutragen, sei es durch unsere eigene Geschäftstätigkeit oder innerhalb unserer Lieferketten.
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Sicherstellen, dass wir über ein gutes System verfügen, um Risiken zu verhindern, sobald wir diese erkennen, einschließlich der Einbettung in alle relevanten Geschäftsprozesse (z. B. Beschaffung von Lieferant:innen).
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Sicherstellen, dass wir die richtigen Maßnahmen ergreifen, um Risiken vorzubeugen, bevor Verstöße begangen werden könnten.
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Sobald wir Verstöße oder drohende Verstöße feststellen, stellen wir sicher, dass wir umgehend handeln, um diese zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren.
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Schaffung einer Möglichkeit, Menschenrechts- und Umweltrisiken an uns zu melden, damit wir entsprechend reagieren können.
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Sorgfältige Dokumentation über die Risiken, die wir erkennen, die Art und Weise wie wir mit ihnen umgehen und wie wirksam unsere Maßnahmen sind. Wir werden einmal im Jahr über die Einhaltung unserer Vorschriften an die Bundesregierung Bericht erstatten.
Was bedeutet das für unsere Lieferant:innen?
Weiterhin werden wir mit unseren Lieferant:innen zusammenarbeiten, um einen guten Informationsaustausch zu gewährleisten. Wichtig ist, dass Sie wissen, was Sie erwartet, d.h. wie sich das Gesetz auf Sie als unsere Geschäftspartner:innen auswirken wird.
Informieren Sie sich auf dbschenker.com/de über Nachrichten zu unseren Aktivitäten und was Sie als nächstes erwartet.
Zu folgenden Themenschwerpunkten wird es Aktualisierungen geben:
- Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung, um nachzuvollziehen, was für DB Schenker bei der Ausübung unserer Geschäftstätigkeit wichtig ist.
- Aktualisierung unserer Dokumente für Lieferant:innen, um ein gemeinsames Verständnis der zu schützenden Menschen- und Umweltrechte sicherzustellen.
- Aktive Zusammenarbeit mit unseren Lieferant:innen, um identifizierte Risiken auf Basis eines kooperativen Lösungsansatzes einzugehen.