Nachhaltigkeit in der Seefracht
Hallo, ich bin Betty!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Lassen Sie uns gemeinsam das Richtige tun
Buchen Sie das Beste. Machen Sie die Produktwahl Ihrer Sendung zu einem Gewinn für die Menschen und den Planeten. Wählen Sie noch heute Biokraftstoff für Ihre Seefracht. Geprüft, dokumentiert und zertifiziert – genau wie Ihre Bereitschaft zur Nachhaltigkeit.
Vermeidung von Treibhausgasen
Bei der Seefracht haben Sie bereits die Transportart mit den geringsten Kohlenstoffemissionen gewählt. Aber selbst die nachhaltigste Sache braucht manchmal etwas Hilfe, um das Umweltengagement zu beschleunigen. Deshalb haben wir im Voraus in Biokraftstoff investiert, damit Sie jetzt handeln können. Erreichen Sie Ihre Ziele und tragen Sie dazu bei, die Seefracht auf globaler Ebene CO2-neutral* zu gestalten.
Nutzen Sie die Vorteile von maritimem Biokraftstoff
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Wir haben im Vorfeld in Biokraftstoffe für die Seefracht auf drei Schifffahrtslinien in allen Kooperationen für Sie investiert, so dass Sie Ihre bevorzugten Mengen auf Ihren Tradelanes wählen können.
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Wir haben uns für das Jahr 2023 17.000 Tonnen des besten auf dem Markt verfügbaren nachhaltigen Biokraftstoffs gesichert, der der EU RED II Anhang IX, Teil A+B, entspricht, Palmöl und seine Rückstände (z. B. PFAD) ausschließt und keine indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC) aufweist.
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Das Mass-Balance-Konzept ist eine Lösung, die es ermöglicht, mehrere Energiearten innerhalb der Schiffsflotte zu nutzen und sie verschiedenen Sendungen zuzuordnen, bis hin zu den tatsächlich verbrauchten Mengen. Das bedeutet, dass Sie sich für einen marinen Biokraftstoff entscheiden und diesen Ihren Sendungen zuordnen können, unabhängig davon, welches Schiff Ihre Waren transportiert.
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Wir haben den Ehrgeiz, eine hundertprozentige Netto-Emissionsreduzierung des Port-to-Port-Seefrachtvolumens unserer Kund:innen anzubieten. Dies kann durch die freiwillige Zuteilung zusätzlicher mariner Biokraftstoffmengen zum Volumen unserer Kund:innen erreicht werden ("Insetting").
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Wir werden vom TÜV Süd geprüft und stellen Ihnen eine Erklärung über die Verwendung von Biokraftstoffen und die damit verbundenen Scope 3-Emissionsreduktionen aus.
Kohlenstoffneutralität bis 2040 erreichen**
Wir denken, dass es bei der Seefracht nicht nur darum geht, einen Hafen zu erreichen, sondern auch darum, Ihre Nachhaltigkeitsziele auf dem Weg dorthin zu treffen. Deshalb unternehmen wir konkrete Schritte, um bis 2040 CO2-neutral** zu werden. Alles beginnt mit maritimen Biokraftstoffen: Indem wir fossile Brennstoffe durch nachhaltige Biokraftstoffe ersetzen, tragen wir zu einem echten Wandel in unserer Branche hin zu einer umweltfreundlicheren Zukunft bei und können unseren Kund:innen eine CO2-neutrale* Seefracht anbieten. Und weil die Dekarbonisierung des Frachtverkehrs am besten über Kooperationen erreicht wird, arbeiten wir mit Reedereipartnern, Innovatoren im Bereich nachhaltiger Technologien sowie mit staatlichen und privaten Einrichtungen wie dem Smart Freight Center, der Getting to Zero Coalition und dem Arctic Commitment zusammen.
*Mit zusätzlicher Zuteilung von Biokraftstoffen zum Ausgleich der vorgelagerten Emissionen von Biokraftstoffen.
**Unter Verwendung von maximal 10 % dauerhafter Kohlenstoffabscheidung/-kompensation
European Emission Trading System (ETS)
Der für 2019 angekündigte EU Green Deal ist ein Programm für Netto-Null-Emissionen bis 2050. Um sicherzustellen, dass dies umgesetzt werden kann, sind strukturelle Anpassungen erforderlich. Hier für wurde das für 2021 angekündigte Fit-for-55-Paket erarbeitet. Dabei handelt es sich um eine Reihe politischer Initiativen, die in Europa dazu beitragen sollen, das Ziel einer Netto-Emissionsreduzierung von mindestens 55 % bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen. Das EU-Emissionshandelssystem ist eine der Bestimmungen dieses Plans, der auf einem "Cap and Trade"-System basiert. Dabei wird eine Obergrenze für die Gesamtmenge an Treibhausgasen festgelegt, die von Unternehmen im EU-Raum innerhalb eines bestimmten Jahres für bestimmte Branchen ausgestoßen werden darf. Unternehmen, die dem EU-ETS unterliegen, müssen auf der Grundlage der von ihnen emittierten Treibhausgasmenge Zertifikate kaufen und diese entsprechend abgeben.
Das EU-ETS wird ab Januar 2024 auf die Emissionen des Schiffstransports ausgedehnt, um für Europa sicherzustellen, das Ziel einer Netto-Emissionsreduzierung zu erreichen. Das System deckt 100 % der Emissionen ab, die zwischen zwei EU-Häfen anfallen, sowie 50 % der Emissionen von Fahrten, die außerhalb der EU beginnen oder enden, wobei die geprüften Emissionen ab 2024 zu 40 %, ab 2025 zu 70 % und ab 2026 zu 100 % in das System einbezogen werden. Infolgedessen wird ab Januar 2024 ein Aufschlag eingeführt, der für alle Verbringungen an Bord von Schiffen gilt, die europäische Häfen anlaufen. Die Kosten für die Zertifikate ändern sich je nach dem versteigerten Wert und werden daher entsprechend der Entwicklung des Indexes angepasst. Die zusätzlichen Kosten für das ETS werden von den Carriern an die Kund:innen weitergegeben, da diese „zu Lasten der Ware“ gehen.