Maut
Die Maut ist eine zweckgebundene Abgabe für die Nutzung von bestimmten Verkehrsbauwerken wie Autobahnen, Bundesstraßen, Brücken und Tunneln, welche in vielen Länder zur Anwendung kommt. In einigen europäischen Innenstädten wird bei der Einfahrt eine City-Maut fällig oder die Zufahrt zu Umweltzonen ist kostenpflichtig.
Geschichte der Maut in Deutschland
Im Jahr 2005 erfolgte die Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen in Deutschland. Die Höhe der Mautabgabe und deren Anwendung auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland wurde in den letzten Jahren durch die Bundesregierung in mehreren Stufen beschlossen und durchgeführt.
Nach dem geänderten Bundesfernstraßenmautgesetz wird die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren (Lkw-Maut) seit 1. Januar 2019 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen auf der Basis der Schadstoffklasse, der Gewichtsklasse und bei Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen zusätzlich nach Achsen berechnet. Darüber hinaus werden die Kosten für die Lärmbelastung angerechnet.
Was passiert mit der Maut zum 1. Dezember 2023?
Zum 1. Dezember 2023 erhöhen sich die Mautgebühren erheblich für alle Fahrzeugklassen durch die Einführung einer Komponente für CO2-Emissionen. Da auch diese Komponente über die Fahrzeugklassen hinweg in unterschiedlicher Höhe (Cent pro Kilometer) festgelegt wurde, fällt die Gesamterhöhung unterschiedlich stark aus – je nach Fahrzeugkategorie zwischen knapp 70 % und über 80 % (Schadstoffklasse EURO VI).
Wie werden die Mautklassen eingeordnet?
Über die Einführung der CO2-Komponente hinaus wurde das technische Maß für die Mautklasseneinordnung geändert. Erfolgt die Einordnung bis zum 30. November 2023 nach dem zulässigen Gesamtgewicht, wird ab dem 1. Dezember 2023 die technisch zulässige Gesamtmasse herangezogen. Dies bewirkt eine weitere Kostenerhöhung, da Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht knapp an der oberen Klassengrenze liegen, durch die Verwendung der technisch zulässigen Gesamtmasse teilweise in eine teurere Kategorie rutschen. Über alles verteuert dieser Effekt die Mautkosten um weitere knapp 2 %.
Weitere Aussichten
Zum 1. Juli 2024 wird dann auch die bisher von der Maut befreite Fahrzeugklasse 3,5 t bis 7,5 t in die Mautpflicht einbezogen. Wir werden Sie zu geeigneter Zeit über die Auswirkung informieren.
Die DB Schenker Mauttabelle wurde um die gesetzliche Erhöhung zum 1. Dezember 2023 angepasst.
Ihr bekannter DB Schenker Kontakt hilft Ihnen mit weiteren Informationen und Details gerne weiter.
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