Großstadtzuschlag
Die termingerechte Zustellung und Abholung in großen Ballungszentren werden aufgrund des dort steigenden Verkehrsaufkommens zunehmend schwieriger. Dies führt zu nicht vermeidbaren Kostensteigerungen.
Besonders angespannt ist die Lage im Großraum einiger europäischer Großstädte ( z. B. Paris, London, Neapel). Die Stadtverwaltungen haben die Zufahrt zu den Stadtgebieten zunehmend reguliert.
Zusätzlich sorgen Fahrverbote immer wieder für erhebliche Einschränkungen. Diese Maßnahmen führen bereits seit einiger Zeit zu einem erhöhten Aufwand und zu nicht vermeidbaren Kostensteigerungen für die Zustellungen und Abholungen Ihrer Sendungen in den betroffenen Großstädten.
Wir sehen uns daher gezwungen, einen Sonderzuschlag für Abholungen und Zustellungen in betroffene europäische Großstädte zu erheben.
Zusätzlich zu Paris und den sechs deutschen Städten, für die der Großstadtzuschlag bereits galt, wird ab dem 1. Januar 2025 der Großstadtzuschlag auf die aufgelisteten Postleitzahlengebiete in Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Ungarn, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei und Vereinigtes Königreich erweitert.