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    Neue Informationen zu den Sicherheitsbestimmungen für die USA und Kanada

    Wir möchten Sie heute über neue Informationen über die Sicherheitsbestimmungen und Maßnahmen unterrichten, die Luftfrachtsendungen in die USA und Kanada betreffen.

    Um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten, wurden von der TSA (Transportation Security Administration) und der US/CA-Regierung kurzfristig neue, zusätzliche Sicherheitsregularien erlassen. Daraus resultierend kommunizierten viele Airlines die folgenden Maßnahmen für alle Sendungen IN DIE/NACH USA/Kanada oder USA/Kanada-Transitsendungen:

    Es darf nur Fracht von Versendern angeliefert werden, mit denen der Spediteur eine etablierte Geschäftsbeziehung – genauer: Established Business Relationship (EBR) – hat.

    Der Spediteur muss im EBR-Statement mit seiner Unterschrift bestätigen, dass ALLE Versender eines MAWBs mindestens eines der nachfolgend aufgeführten EBR-Kriterien erfüllen:

    1. Der Versender hat den Status als „bekannter Versender“
    2. Der Versender hat eine Geschäftsbeziehung mit dem Spediteur, die bereits vor dem 2. September 2024 bestand, und kann das mindestens mit einer der nachfolgenden Informationen nachweisen:
    3. Versand- und Rechnungsadresse des Versenders UND nachgewiesene Zahlungs- bzw. Kredithistorie
    4. Dokumentierte vertriebliche Geschäftsbeziehung, inkl. relevanter Kontakte und Aktivitäten
    5. Andere dokumentierte Geschäftskorrespondenz oder -unterlagen
    6. Wenn der Versender erst nach dem 2. September 2024 Kunde des Spediteurs geworden ist, liegen dem Spediteur die nachfolgend genannten Versender-bezogenen Informationen vor:
          a. Unternehmensnachweis, z.B. Handelsregisterauszug, Geschäftslizenz, Gewerbeanmeldung
          b. Zahlungs- und Geschäftsinformationen, inkl. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
          c. Kontaktinformationen, inkl. Name und Position der autorisierten Kontaktperson des Kunden
          d. Zahlungsinformationen, z.B. Geschäftskreditkarte
          e. Unterzeichneter Vertrag zwischen Versender und Spediteur

    Darüber hinaus sind folgende Angaben auf dem EBR zu vermerken:

    Dies gilt für alle Sendungen aus der Europäischen Union (EU), Europa, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (CIS) und Zentralasien.

    In der Praxis bedeutet das für uns:

    1. Die Geschäftsbeziehung zum Versender ist mittels eines EBR-Statements (Established Business Relationship Statement) nachzuweisen. Sendungen ohne begleitendes EBR-Statement werden gemäß der oben aufgeführten neuen Sicherheits-Regularien NICHT transportiert.

    2. Seit dem 23. September 2024 sind alle MAWBs/E-AWBs nach USA/Kanada/Australien mit dem beigefügten EBR-Statement zu versehen.

    3. Alle HAWBs können auch ohne Statement nur mit dem Satz „*** EBR STATEMENT OK *** “ (in ACCOUNTING INFO) via JETFRA und JETMUC versendet werden.

    4. Neugeschäft
      1. Kann nur versendet werden, wenn der Kunde den Status als KC (known consignor, bekannter Versender) hat
      2. Ausnahme: Lufthansa Cargo akzeptiert Stand heute Neugeschäft, welches die festgelegten Anforderungen für Geschäftsbeziehungen NICHT erfüllt, unter folgenden Voraussetzungen (s. Anhang „Aktuelle Sicherheitsanforderungen in die USA und nach Kanada):
                  i.    Anlieferung ausschließlich in FRA
                 ii.    Vorlage unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung
                iii.    Separater MAWB
                iv.    Es können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen gelten
                 v.    Es kann zu Verzögerungen kommen

    An dieser Stelle sei noch einmal auf die sehr dynamische Situation hingewiesen: Sie kann sich jederzeit ändern!

    Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Geschäftsstelle.

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