Frachtversicherung
Hallo, ich bin Betty!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Die Frachtversicherung sorgt für Sicherheit
Wir legen großen Wert auf Schadenverhütung, um sicherzustellen, dass Ihre Waren sicher von A nach B gelangen. Manchmal können sie jedoch beschädigt werden, gestohlen werden oder über Ereignisse verloren gehen, die außerhalb Ihrer oder unserer Kontrolle liegen – hier kommt die DB Schenker Frachtversicherung ins Spiel.
Wir können schnell und einfach eine Versicherung für Ihre Sendungen in den meisten Teilen der Welt abschließen. So sind Ihre Waren gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung versichert, während sie sich in unserer Obhut befinden.
Was ist versichert?
Unsere Frachtversicherung deckt Sie auf einer Gesamtrisikobasis ab. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass jedes nicht ausdrücklich ausgeschlossene Risiko versichert ist. Einige Beispiele, was abgedeckt ist:
- Verlust oder Beschädigung von Gütern während des Verladens auf oder von einem Transportmittel oder während des Umladens auf oder von einem Transportmittel
- Feuer, Blitzschlag, Explosionen und andere Naturkatastrophen
- Aufprall oder Absturz eines Flugobjekts oder von Teilen davon, einschließlich seiner Fracht
Was ist nicht versichert?
Wie bei jeder Versicherungspolice sind bestimmte Risiken und Umstände von der Deckung ausgeschlossen. Zum Beispiel:
- Unsachgemäße und unzureichende Verpackung oder falsche Lagerung, sofern der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat
- Normale Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen
Häufig gestellte Fragen
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Der Versicherungsschutz wird von Lager zu Lager gewährt und beginnt in dem Moment, in dem die Waren zum sofortigen Transport vom Lagerort entfernt werden.
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Der Versicherer übernimmt auch allgemeine Durchschnittsbeiträge, z. B. im Falle eines auf Grund gelaufenen Schiffes in einem großen Hafenkanal, für den die Ladungsinteressen die Kosten teilen.
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Je nach den Bedingungen und Umständen sind einige Verpflichtungen einzuhalten. Einige sind hier aufgelistet:
- Sofortige Prämienzahlung bei Abschluss des Versicherungsvertrags
- Schriftliche oder telefonische Benachrichtigung des Versicherers (DB Schenker und von uns an den Versicherer) über die Transporte vor Beginn des Risikos
- Wurde kein bestimmtes Transportmittel zur Beförderung der Güter zugestimmt, so hat der Kunde – soweit er auf die Wahl des Transportmittels Einfluss nehmen kann – Transportmittel einzusetzen, welche zum Verstauen und Transportieren der Güter geeignet sind
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Wenn ein Spediteur für den Verlust oder die Beschädigung verantwortlich gemacht wird, wird er gemäß den Standard-Bedingungen zur Rechenschaft gezogen. Diese beziehen sich auf die lokale Gesetzgebung und internationale Konventionen wie CMR, CIM oder Montrealer Konvention, abhängig von der Transportart und den Vereinbarungen zwischen dem Spediteur und dem Versender. Auf der Grundlage der Konventionen und/oder Vereinbarungen kann eine Haftungsbeschränkung angewendet werden, welche dazu führen kann, dass der Kunde nur einen Teil der Entschädigung erhält. Wird der Spediteur nicht haftbar gemacht, kann er möglicherweise sogar vollständig von der Haftung befreit werden.
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Um Ihnen den bestmöglichen Frachtversicherungsschutz anzubieten, arbeiten wir mit weltweit führenden Unternehmen wie AXA XL und AIG zusammen.
Unsere Broschüre über die Frachtversicherung
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Ob und warum Sie unsere Frachtversicherung abschließen sollten
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